Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

  • Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") sind Bestandteil jedes entgeltlichen Vertrages mit der StepStone Deutschland GmbH (im Folgenden "StepStone") betreffend einen der nachstehend definierten Vertragsgegenstände. Sie gelten nicht für eine Nutzung im unentgeltlichen Testmodus.
  • Die Leistungen von StepStone betreffend dieser Vertragsgegenstände richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Privatkunden und erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen.
  • Mit seiner Bestellung eines der nachstehenden Vertragsgegenstände erkennt der Kunde diese AGB an.
  • Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.
§ 2. Vertragsgegenstand Compensation-Online

  • StepStone betreibt im Internet eine Vergütungsplattform für Stellen aus Industrie, Dienstleistung und Handel mit Jahresbezügen bis 200.000 Euro (im Folgenden "Compensation-Online").
  • StepStone stellt Compensation-Online in der Vollversion im Rahmen einer entgeltlichen Lizenz und im Testmodus im Rahmen einer unentgeltlichen Lizenz zur Verfügung.
  • Compensation-Online deckt die meisten Stellen am Markt ab, es gibt jedoch Stellen, zu denen keine Marktdaten geliefert werden können.
  • Das statistische Modell von Compensation-Online wird mindestens zwei Mal im Jahr aktualisiert. Jede Aktualisierung beruht auf mindestens 250.000 aktuellen Gehaltsdaten.
§ 2.1 Vertragsabschluss, Freischaltung, Dauer der Freischaltung

  • Der Vertrag zwischen StepStone und dem Kunden kommt mit der Bestellung des Kunden, der Akzeptanz dieser Vertragsbedingungen und der Freischaltung zur uneingeschränkten Nutzung von Compensation-Online durch StepStone zustande.
  • Die Freischaltung erfolgt nach Bestellung durch den Kunden. Der Kunde erhält seine Rechnung unmittelbar nach oder zusammen mit der Freischaltung.
  • StepStone behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen und die Freischaltung zu verweigern.
  • Die Freischaltung besteht zunächst für ein Jahr. Dabei ist maßgeblich der Zeitpunkt, zu dem der Kunde Compensation-Online erstmals uneingeschränkt nutzen kann. Wird Compensation-Online zu einem späteren Zeitpunkt um zusätzliche Leistungen erweitert, gilt für diese Zusatzleistungen dasselbe Laufzeitende wie für die ursprüngliche Freischaltung.
  • „Kunde" ist immer nur genau die Gesellschaft, für die die Compensation-Online Lizenz erworben wird und schließt verbundene Gesellschaften, also Tochter-, Mutter- oder Schwestergesellschaften nicht mit ein. Für diese müssen eigene Lizenzen erworben werden.
§ 2.2 Vergütung

  • Die Nutzung von Compensation-Online ist in der Vollversion kostenpflichtig.
  • Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist StepStone berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 (5) BGB) geltend zu machen.
  • StepStone ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.
  • Nach der Bestellung und Freischaltung erhält der Kunde die Rechnung für die Jahresgebühr für Compensation-Online.
§ 2.3 Vertragsdauer, Kündigung

  • Der Vertrag läuft für 12 Monate und verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate, sofern der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3 Vertragsgegenstand GehaltsReports, GehaltsSpiegel und Vergütungsstudien

  • Bei GehaltsReports handelt es sich um individuell erstellte Gehaltsinformationen, die auf Recherchen in unserer Datenbank oder auf Recherchen bei oder von Partnerunternehmen beruhen.
  • Bei GehaltsSpiegel und Vergütungsstudien handelt es sich dem Wesen nach um vorgefertigte Auszüge aus Compensation-Online zu einem Thema.
  • Die beiden Produkte GehaltsReports und Vergütungsstudien werden jeweils einmalig bestellt und geliefert.
  • GehaltsSpiegel können einzeln bestellt oder dauerhaft abonniert werden. Ein Abonnement über GehaltsSpiegel kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Vor Kündigung gelieferte GehaltsSpiegel sind vom Kunden vereinbarungsgemäß zu bezahlen.
§ 4 Lizenzgewährung

  • StepStone gewährt dem Kunden mit der Freischaltung oder Lieferung das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare, widerrufliche, zeitlich und örtlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, den ihm zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstand für die interne Verwendung zu nutzen, nämlich insoweit zu vervielfältigen, als dies für die internen Auswertungen, d. h. die Verwendung der erzeugten Ergebnisse für interne Entscheidungen des Kunden bezüglich der Vergütungsgestaltung im eigenen Unternehmen und/oder zur Vorbereitung und/oder Erarbeitung eines Vergütungssystems, auch unter Mithilfe von Dritten, im eigenen Unternehmen, erforderlich ist. Die interne Verwendung des zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstandes umfasst zudem das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen.
  • Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von StepStone den jeweiligen Vertragsgegenstand nicht über den vereinbarten Umfang hinaus vervielfältigen und keine Softwareteile herauslösen. Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, den jeweiligen Vertragsgegenstand zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch StepStone zugänglich gemacht werden.
  • Der Kunde wird die im jeweiligen Vertragsgegenstand, auf dem Datenträger oder in der Dokumentation vorhandenen Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen und Marken nicht entfernen. Bei Vervielfältigung wird er sie unverändert mit vervielfältigen.
  • Eigene Marken, Namen oder Urheberrechtsvermerke darf der Kunde nicht in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand benutzen oder hinzufügen.
  • Der Kunde darf von jedem Vertragsgegenstand, soweit technisch möglich, eine Sicherheitskopie erstellen.
  • Die Rechte unter den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 werden für die Anzahl der vom Kunden bestellten Vertragsgegenstände vergeben. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand und der Dokumentation bei StepStone; insbesondere eine Rechtsübertragung ist mit den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 nicht verbunden.
§ 5 Datenschutz

  • StepStone verpflichtet sich, alle Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und Gehaltsdaten allein für anonyme statistische Auswertungen zu verwenden. Die Anonymität aller Daten bleibt stets gewahrt.
  • Der Kunde verpflichtet sich, niemals Namen von Mitarbeitern sondern lediglich Jobbeschreibungen oder Personalnummern mit den Gehaltsdaten zu speichern oder zu übertragen.
§ 6 Haftung auf Schadensersatz

  • Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet StepStone bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  • StepStone haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch StepStone oder durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch StepStone oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet StepStone nur
    • – allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von StepStone jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  • Die sich aus Ziff. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit StepStone oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
  • Soweit die Haftung von StepStone gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von StepStone.
§ 7 Referenzliste

  • StepStone wird ermächtigt, den Firmennamen des Kunden in seiner Referenzliste zu führen, die öffentlich für Interessenten einsehbar ist.
  • Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so ist dies StepStone schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Unzulässige Nutzung

  • Der Kunde ist verpflichtet, StepStone mitzuteilen, wenn ein/e Mitarbeiter/in mit Zugangsdaten zu Compensation-Online das Unternehmen des Kunden verlässt, damit dieser Zugang von StepStone gesperrt wird.
  • Sämtliche Gehaltsinformationen von StepStone sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur innerhalb der Gesellschaft, die die Gehaltsinformationen erworben hat, verwendet werden, es sei denn, der Kunde ist von StepStone zu einer weiteren Verwendung ermächtigt worden. So ist es z.B. Beratungsunternehmen untersagt, Gehaltsinformationen über eine Compensation-Online Lizenz zu ermitteln und diese dann im Rahmen der eigenen Projekte dritten Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland.
§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.

Stand der AGB: 15. Juni 2022